Der Turnberry-Deal unter Druck: Hält die 15-Prozent-Obergrenze bis Ende 2026?

Neue Section-301-Zölle, Stahl- und Aluminium-Derivate und die Berichtspflicht der EU-Kommission bis 1. Dezember 2026
Vor knapp einem Jahr, am 21. August 2025, veröffentlichten die USA und die Europäische Union ihre gemeinsame Erklärung zum „Framework on an Agreement on Reciprocal, Fair, and Balanced Trade“ – besser bekannt als Turnberry-Deal, benannt nach dem schottischen Golfresort, in dem Donald Trump und Ursula von der Leyen im Juli 2025 den politischen Handschlag vollzogen hatten. Das Kernstück: Die USA verpflichten sich, auf die meisten EU-Exporte maximal 15 Prozent Zoll zu erheben. Im Gegenzug schafft die EU Zölle auf US-Industriegüter weitgehend ab und öffnet Kontingente für ausgewählte Agrar- und Meeresprodukte.
Die europäischen Verpflichtungen wurden erst am 1. Juli 2026 umgesetzt (Verordnung (EU) 2026/1455). Der Vertrag ist bis Ende 2029 gültig und enthält Sicherungen. Aber ob die 15-Prozent-Obergrenze bis zum Jahresende 2026 wirklich so lange hält, ist völlig ungewiss.

Die neuen Section-301-Zölle vom Juli 2026
Die von der US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer angekündigten Section-301-Zölle traten am 24. Juli 2026 in Kraft. Der Anlass war eine Untersuchung von rund 60 Handelspartnern wegen unzureichender Verbote und Durchsetzung von Importen aus Zwangsarbeit. In der EU darf der kombinierte Satz maximal 10 Prozent betragen (Section-301-Zoll plus MFN-Zoll). Artikel, deren MFN-Satz bereits 10 Prozent oder mehr beträgt, sind von zusätzlichen Abgaben befreit.
Die EU-Kommission reagierte zurückhaltend positiv: Die Maßnahme liege im Rahmen der Turnberry-Zusagen. Der effektive Zollsatz auf EU-Exporte liegt derzeit ohnehin eher bei 8 bis 10 Prozent – deutlich unter der vereinbarten Decke, auch dank sektoraler Ausnahmen (Flugzeuge, Generika, Halbleiterausrüstung, kritische Rohstoffe).
Doch die Erleichterung ist begrenzt. Parallel laufen weitere US-Untersuchungen – unter anderem zu Überkapazitäten und Arzneimittelpreisen. Kumulierte Zölle könnten die 15-Prozent-Grenze früher oder später überschreiten.
Das ungelöste Problem der Stahl- und Aluminium-Derivate
Genau an dieser Stelle ist der neuralgische Punkt. Die hohen Section-232-Zölle auf Stahl und Aluminium (teilweise 50 Prozent) und insbesondere auf daraus gefertigte Produkte (von Babyartikeln bis zu Kränen) waren im Turnberry-Deal ausdrücklich nicht durch die 15-Prozent-Obergrenze geschützt. Die USA haben die Liste der Downstream-Produkte, die erfasst werden, seitdem immer wieder erweitert.
Aus diesem Grund haben das Europäische Parlament und der Rat eine eindeutige Bedingung in die Umsetzungsverordnung aufgenommen: Falls der US-Zollsatz auf EU-Stahl- und Aluminium-Derivate zum 31. Dezember 2026 über 15 Prozent liegt, kann die Kommission die europäischen Zollzugeständnisse aussetzen. Die Kommission muss dem Parlament und dem Rat bis zum 1. Dezember 2026 einen Bericht über die tatsächliche Zollbehandlung dieser Produkte vorlegen. Also mal wieder eine Hängepartie.
Diese Klausel ist das stärkste Instrument, das Brüssel derzeit hat. Es ist unklar, ob Washington bis dahin substanzielle Erleichterungen anbieten wird, wie etwa Zollkontingente oder gezielte Ausnahmen. Die bisherigen Diskussionen über „ring-fencing“ und gemeinsame Aktionen zur Bekämpfung globaler Überkapazitäten haben bislang noch keine greifbaren Ergebnisse hervorgebracht.

Weitere Baustellen und die europäische Wunsch-Liste
Brüssel übt gleichzeitig Druck aus, um weitere Ausnahmen vom 15-Prozent-Satz zu erhalten. Eine Liste, die der Kommission vorliegt, umfasst Waren im Wert von etwa 150 Milliarden Euro – darunter Roquefort, Olivenöl, Wein, Spirituosen, Pasta, Medizinprodukte und Maschinen. Die USA hatten lange die Bedingung, dass die EU ihre eigenen Zollsenkungen zuerst umsetzt, bevor sie darüber verhandelt haben. Seit Juli 2026 ist dieses Kriterium erfüllt; ob Washington sich nun bewegt, bleibt aber weiter ungewiss.
Hinzu kommt die Sunset-Klausel: Der gesamte Turnberry-Rahmen endet am 31. Dezember 2029, sofern er nicht verlängert wird. Eine Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen soll die Kommission bis Juni 2029 vorlegen.
Was bedeutet das für die nächsten Monate?
Der Turnberry-Deal war von Anfang an kein klassisches Freihandelsabkommen, sondern eher ein politischer Waffenstillstand unter asymmetrischen Bedingungen. Er hat die schlimmsten Eskalationen verhindert und den effektiven Zollsatz für europäische Exporteure gesenkt. Gleichzeitig bleibt er zerbrechlich:
Die neuen Forced-Labor-Zölle liegen zwar unter der Decke, zeigen aber, wie schnell Washington neue Instrumente aktivieren kann.
Die Stahl- und Aluminium-Derivate sind der offene Flankenangriff, den die Berichtspflicht zum 1. Dezember 2026 und die mögliche Aussetzung zum Jahresende adressieren.
Weitere Section-301- oder andere Untersuchungen könnten die kumulierte Belastung über 15 Prozent treiben.
Für europäische Unternehmen bedeutet das mal wieder anhaltende Unsicherheit. Wer in den USA absetzt, sollte die Entwicklung der Derivate-Listen und der laufenden Untersuchungen eng verfolgen. Für die Politik in Brüssel und den Hauptstädten steht eine Grundsatzentscheidung bevor: Wie viel Druck ist man bereit auszuüben, wenn die USA die 15-Prozent-Zusage bei den Derivaten nicht einhalten?
Der 1. Dezember 2026 – der Tag, an dem der Kommissionsbericht fällig wird – und der 31. Dezember 2026 könnten sich als die entscheidenden Daten des Jahres erweisen. Dann wird klar, ob der Turnberry-Deal hält oder ob die nächste Eskalationsstufe beginnt.


