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Von Kartellstrafen zum Handelskrieg: Wenn die EU Google fined – und Trump mit Zöllen droht

Autorenbild: Franz Wegener
Franz Wegener
31. Juli
4 Min. Lesezeit

890 Millionen Euro Bußgeld gegen Google, eine wütende Reaktion aus dem Weißen Haus und die Ankündigung neuer Zölle binnen 24 Stunden: Was am 23. Juli 2026 als kartellrechtliche Entscheidung begann, ist inzwischen zu einem transatlantischen Machtkampf geworden. Ich ordne ein, was passiert ist – und warum der eigentliche Konflikt längst nicht mehr bei Google liegt.


Was am 23. Juli passiert ist

Die EU-Kommission hat Google erstmals auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA) bestraft – und zwar gleich zweifach. Technologie-Kommissarin Henna Virkkunen verhängte zwei getrennte Bußgelder mit einer Gesamtsumme von 890 Millionen Euro:

  • 460 Millionen Euro für die Google-Suche, weil eigene Dienste – etwa bei Shopping, Hotels oder Reisebuchungen – gegenüber Angeboten der Konkurrenz systematisch bevorzugt dargestellt wurden.

  • 430 Millionen Euro für den Google Play Store, weil App-Entwickler daran gehindert wurden, Nutzer auf günstigere externe Zahlwege und Angebote hinzuweisen.


Google weist beide Vorwürfe zurück, prüft eine Klage und argumentiert mit Produktverschlechterung: Die geforderten Änderungen würden nützliche Funktionen in der Suche kosten und Sicherheitsmechanismen im Play Store schwächen. Gleichzeitig testet der Konzern nach eigenen Angaben bereits Anpassungen – auch mit Blick auf die zunehmend wichtige Frage, wie Konkurrenzangebote künftig in KI-generierten Suchantworten wie den AI Overviews behandelt werden.


Der Fall auf einen Blick

Google im Streit mit der EU

890 Millionen – viel Geld, wenig Wirkung?

Auf den ersten Blick wirkt die Summe gewaltig. Setzt man sie aber in Relation zu Alphabets Geschäftszahlen, relativiert sich der Eindruck erheblich. Der Google-Mutterkonzern setzte im zweiten Quartal 2026 rund 102 Milliarden Euro um – umgerechnet etwa 47 Millionen Euro pro Stunde. Die neue Strafe entspricht damit gerade einmal rund 18 Stunden Konzernumsatz. Legt man stattdessen den Reingewinn zugrunde, dauert es etwas länger: knapp 56 Stunden, also gut zwei Tage.


Ich halte diese Rechnung für aufschlussreich, aber nicht für das eigentliche Argument gegen die Strafe. Bußgelder dieser Art sollen selten den einzelnen Verstoß in Euro und Cent kompensieren – sie sollen ein Verhaltenssignal setzen. Bemerkenswerter finde ich die Gesamtsumme, die sich über die Jahre angesammelt hat: Inklusive der aktuellen Entscheidung summieren sich die EU-Kartellstrafen gegen Google mittlerweile auf 10,38 Milliarden Euro – darunter die kürzlich vom Europäischen Gerichtshof endgültig bestätigte Android-Strafe von 4,1 Milliarden Euro. Das ist kein Einzelfall mehr, sondern ein Muster.


Trumps Eskalation: von der Kartellfrage zur Zolldrohung

Auf die Bußgelder reagierte Donald Trump binnen Stunden – und in gewohnter Tonlage. Auf Truth Social bezeichnete er die Strafen als "illegal und höchst unethische Erpressung". Es blieb nicht bei Worten: Bereits am 24. Juli 2026 leitete seine Regierung eine Untersuchung nach Section 301 des US Trade Act von 1974 ein und stellte der EU "substanzielle" Zölle als Vergeltung in Aussicht.


Genau an diesem Punkt zeigt sich wieder einmal eine zentrale These, die ich auch in meinem Buch "Machtinstrument Zoll" ausführlich analysiere: Zölle werden in der modernen Geopolitik längst nicht mehr nur zum Schutz der eigenen Industrie eingesetzt, sondern als Allzweckwaffe genutzt, um regulatorische und politische Entscheidungen anderer Staaten unter Druck zu setzen. Eine kartellrechtliche Entscheidung einer unabhängigen Wettbewerbsbehörde wird so faktisch mit außenwirtschaftlichen Konsequenzen bedroht – ein Vorgang, der die Grenze zwischen Regulierung und Außenpolitik zunehmend verschwimmen lässt.


Zwei Weltbilder von Wettbewerbspolitik

Hinter dem Streit verbergen sich zwei grundsätzlich verschiedene Vorstellungen davon, wie man mit großen digitalen Plattformen umgehen sollte. Die europäische Position, verkörpert im DMA, geht davon aus, dass Unternehmen wie Google als "Gatekeeper" den Zugang zu zentralen digitalen Märkten kontrollieren und deshalb vorab verbindlichen Neutralitätspflichten unterliegen sollen – statt erst nach jahrelangen Verfahren einen konkreten Missbrauch nachweisen zu müssen.


Die amerikanische Gegenposition, wie sie in Trumps Reaktion zum Ausdruck kommt, sieht darin vor allem eines: eine gezielte Benachteiligung erfolgreicher amerikanischer Unternehmen, verbunden mit einem tiefen Eingriff in die Produktgestaltung zugunsten von Wettbewerbern, die von Googles Infrastruktur profitieren wollen, ohne dafür angemessen zu zahlen.

Trump-EU: Zwei Weltbilder von Wettbewerb

Ich sehe in beiden Positionen einen wahren Kern. Dass ein Unternehmen, das gleichzeitig Betreiber der Plattform und Anbieter eigener Dienste ist, seine Doppelrolle ausnutzen kann, halte ich für ein reales Problem – und genau das adressiert der DMA. Gleichzeitig ist Googles Einwand nicht von der Hand zu weisen, dass eine rein formale Gleichbehandlung aller Anbieter den praktischen Nutzwert der Suche verringern kann. Die eigentliche Kunst liegt in der Ausgestaltung der Abhilfe – nicht in der grundsätzlichen Frage, ob Regulierung überhaupt legitim ist.


Fazit: Digitale Souveränität ohne Handelskrieg?

Was als Frage der Plattform-Neutralität begann, ist zu einem Test dafür geworden, ob die EU ihre eigenen digitalen Regeln gegenüber einem mächtigen ausländischen Konzern durchsetzen kann, ohne dass daraus ein handfester transatlantischer Handelskonflikt wird. Bislang handelt es sich bei Trumps Zolldrohung um eine Ankündigung und die Einleitung eines Prüfverfahrens – keine bereits erhobenen neuen Zölle. Doch die Richtung ist klar erkennbar.


Für die EU stellt sich damit eine Frage, die weit über Google hinausreicht: Lässt sich digitale Regulierungshoheit als genuin europäisches Politikfeld behaupten, wenn jede unliebsame Entscheidung mit außenwirtschaftlichem Druck beantwortet wird? Ich vermute, die Antwort wird sich nicht am Bußgeld gegen Google entscheiden, sondern daran, ob Brüssel bereit ist, an weiteren DMA-Verfahren festzuhalten, selbst wenn der Preis dafür ein eskalierender Handelsstreit mit Washington ist. Die kommenden Wochen dürften zeigen, wie ernst es beiden Seiten mit ihren jeweiligen Drohungen tatsächlich ist.




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