Wo die Umverteilung an ihre Grenzen stößt: Der Wohlfahrtsstaat ohne Grenzen

Ordoliberale Selbstkritik zwischen Fehlanreizen und dem Wohlfahrtsstaat ohne Grenzen
Umverteilung erkenne ich an – gefeiert wird bei mir trotzdem nichts. Gerade weil ich sozialen Ausgleich für notwendig halte, will ich auch auf seine Gefahren und Leistungsgrenzen hinweisen. Freiheit und Ausgleich bedingen sich, aber sie begrenzen sich in meinen Augen auch gegenseitig.
Wenn der Anreiz kippt
Übersteigt die Steuer- und Abgabenlast ein kritisches Maß, sinkt der Anreiz zu Arbeit, Innovation und Investition – davon bin ich fest überzeugt, gerade auch aus rfahrungen meiner beruflichen Tätigkeit. Das Gesamteinkommen, das überhaupt verteilt werden kann, schrumpft dann. Und wird Umverteilung genutzt, um unrentable Unternehmen künstlich am Leben zu halten, hebelt das die Selektionsfunktion des Wettbewerbs aus, die ich für unverzichtbar halte.

Röpkes Warnung
Wilhelm Röpke warnte eindringlich vor dem schleichenden Übergang vom ordnungspolitischen Schutznetz zum überblähten Versorgungsstaat. Diese Sorge teile ich: Ein Staat, der seinen Bürgern jegliches Lebensrisiko abnimmt, erzeugt Unmündigkeit, fördert das Ringen von Interessengruppen um staatliche Pfründe und überfordert langfristig die öffentlichen Finanzen. Wir erfahren diese Diskussion zurzeit jeden Tag.

Kritik von links
Kritiker aus dem linken Spektrum halten mir entgegen, der Ordoliberalismus bekämpfe nur Symptome von Ungleichheiten, die das Marktverhältnis selbst erst erzeuge. Reine Kartellpolitik reiche nicht gegen reale Machtkonzentration, und wer nur Startchancen angleichen wolle, ignoriere die Ergebnisgleichheit. Ganz von der Hand weisen mag ich das nicht – nur überzeugt mich der Schluss nicht, deshalb müsse der Markt selbst ersetzt werden.
Ich bleibe deshalb auf einem Grat zwischen zwei Extremen: Den marktgläubigen Laissez-faire-Kapitalismus lehne ich ebenso ab wie den ausufernden Wohlfahrtsstaat. Freiheit und sozialer Ausgleich sind für mich keine Gegensätze – aber sie müssen sich in einer wohldurchdachten Ordnungspolitik gegenseitig bedingen und begrenzen.


