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EU-US-Zollzugeständnisse in der Praxis

Autorenbild: Franz Wegener
Franz Wegener
vor 3 Tagen
6 Min. Lesezeit

Wer profitiert wirklich von den Nullzöllen auf US-Industriegüter?


Die Verordnung (EU) 2026/1455 ist seit dem 1. Juli 2026 in Kraft. Die EU hat die Zolltarife auf null für alle US-amerikanischen Industriegüter gesenkt und bietet zusätzlich Zollkontingente für bestimmte Agrar- und Fischereiprodukte an. Brüssel setzt damit, mit fast einem Jahr Verspätung, die Vereinbarung um, die Ursula von der Leyen und Donald Trump im Juli 2025 in Turnberry, Schottland, getroffen hatten. Das, was in Brüssel als diplomatischer Befreiungsschlag verkauft wurde, um einen eskalierenden Handelskrieg mit Washington abzuwenden, verdient aber bei nüchterner ökonomischer Betrachtung eine präzisere Bestandsaufnahme.


Politiker reden vom Freihandel oft als sei er ein weltweit geltender Wohlstandsmotor. Die aktuellen transatlantischen Abkommen stellen jedoch kein klassisches Freihandelsabkommen mit symmetrischem Marktzugang dar. Denn sie resultieren aus einer asymmetrischen Machtpolitik – einem zollpolitischen Burgfrieden, der unter dem Druck drohender US-Sonderzölle steht. Im Sommer 2025 wurde aus Washington gar ein 30-Prozent-Satz diskutiert. Wer also profitiert in der Praxis tatsächlich von den europäischen Nullzöllen – und wer trägt die ökonomischen Kosten?


1. Das Missverständnis der Symmetrie

Walter Eucken zählte zu den grundlegenden Prinzipien der Wettbewerbsordnung die Offenheit der Märkte sowie die Stabilität der Wirtschaftspolitik. Privilegien und Diskriminierungen stehen demnach in einem unvereinbaren Verhältnis zueinander. Der gegenwärtige transatlantische Zustand verstößt deshalb in mehrfacher Hinsicht gegen diese Prinzipien.

Während die Europäische Union die Zölle auf Industriegüter aus den Vereinigten Staaten vollständig aufgehoben hat, sind europäische Exporte in die Vereinigten Staaten nach wie vor erheblichen US-Zöllen unterworfen. Für die überwiegende Mehrheit der Waren ist seit dem 24. Juli 2026 eine Gesamtbelastung von 10 Prozent festgelegt, während für Kraftfahrzeuge und deren Teile eine Belastung von 15 Prozent und für Stahl sowie Aluminium in großem Umfang sogar 50 Prozent gilt. Von Reziprozität, der traditionellen Grundlage für internationale Handelsabkommen, kann daher nicht die Rede sein. Die Europäische Union hat eine einseitige Vorleistung geleistet, um gravierendere Konsequenzen abzuwenden. Daraus ergibt sich eine verschobene Wettbewerbssituation: US-Hersteller erhalten zollfreien Zugang zum europäischen Binnenmarkt, während europäische Produzenten beim Eintritt in den amerikanischen Markt durch spürbare Zollmauern belastet bleiben.


Dazu kommt etwas, das man sich kaum ausdenken könnte. Die 15-Prozent-Zölle, gegen die Europa seine Nullzölle eingetauscht hat, stützten sich auf das Notstandsgesetz IEEPA – und genau diese Rechtsgrundlage hat der Oberste Gerichtshof der USA im Februar 2026 für unzulässig erklärt. Washington wich zunächst auf Section 122 des Trade Act von 1974 aus, eine auf 150 Tage befristete Notbefugnis, und stützt seine Zölle seit Ende Juli auf Section 301. Die EU hat also geliefert, während die amerikanische Seite ihre Gegenleistung auf ständig wechselnden juristischen Fundamenten erbringt. Mit Euckens Konstanz der Wirtschaftspolitik hat das nun wirklich wenig zu tun.

Ein weiterer Verstoß ist leiser, wiegt ordnungspolitisch aber kaum weniger schwer. Das Meistbegünstigungsprinzip der WTO (Art. I GATT) verlangt, dass ein Zollvorteil, den man einem Handelspartner einräumt, allen eingeräumt wird. Ausnahmen lässt Art. XXIV GATT nur für Freihandelszonen zu, die im Wesentlichen den gesamten Handel erfassen – und zwar auf Gegenseitigkeit. Eine Vereinbarung, in der nur eine Seite ihre Zölle abschafft, dürfte diesen Maßstab kaum erfüllen. Ausgerechnet die EU, die sich gern als Hüterin der regelbasierten Handelsordnung versteht, bevorzugt also damit jenes Land, das diese Regeln am offensten missachtet – und benachteiligt alle anderen.

Infografik zum EU-USA-Zollzugeständnis seit dem 1. Juli 2026. Links wird dargestellt, dass die EU ihre Zölle auf alle US-Industriegüter auf null gesenkt und zusätzliche Zollkontingente für einzelne Agrar- und Fischereiprodukte eröffnet hat. Rechts zeigt die Grafik, dass EU-Exporte in die USA weiterhin belastet bleiben: 10 Prozent auf die überwiegende Mehrheit der Waren, 15 Prozent auf Kraftfahrzeuge und Teile sowie 50 Prozent auf Stahl und Aluminium in großem Umfang. Im unteren Teil werden die Hauptprobleme genannt: fehlende Gegenseitigkeit, wechselnde US-Rechtsgrundlagen und ordnungspolitische Unsicherheit. Kernaussage: Die EU gewährt Nullzölle, um eine Eskalation zu vermeiden, doch aus ordoliberaler Sicht handelt es sich nicht um echten Freihandel, sondern um asymmetrische Machtpolitik.
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2. Die Gewinner: Wer zieht praktischen Nutzen?

Trotz dieser Asymmetrie gibt es auf europäischer Seite greifbare Entlastungseffekte, die vor allem in den Verflechtungen moderner Wertschöpfungsketten liegen:

Europäische Weiterverarbeiter und Technologieimporteure:

Ein hochentwickelter Industriestaat führt nicht ausschließlich Endprodukte für den Konsum ein, sondern vor allem Zwischenprodukte, Vorleistungsgüter und spezialisierte Maschinen. Deutsche sowie europäische Firmen, die auf hochentwickelte Bestandteile aus den Vereinigten Staaten angewiesen sind – angefangen bei Spezialchemikalien und Vorprodukten für Kunststoffe bis hin zu Mess- und Regelungstechnik (Halbleiter waren bereits vor dem WTO-Informationstechnologieabkommen zollfrei) –, erfahren direkt einen Vorteil durch die Abschaffung der Zölle. Die Kosten für den Einkauf von Materialien und Rohstoffen gehen zurück, was dazu beiträgt, dass die Gewinnspannen in einigen Bereichen der lokalen Fertigung aufrechterhalten werden.


Europäische Konzerne mit Produktion in den USA:

Ein Aspekt, der in Diskussionen oft nicht gebührend beachtet wird, ist, dass gerade die deutschen Automobilhersteller zu den Nutznießern gehören. Die Automobilhersteller BMW in Spartanburg und Mercedes-Benz in Tuscaloosa produzieren in ihren Produktionsstätten Geländewagenmodelle, von denen ein Teil in Richtung Europa verschifft wird. Für diese spezifischen Fahrzeuge wird der bisherige Zollsatz der Europäischen Union für Personenkraftwagen in Höhe von 10 Prozent aufgehoben. Dieser Zollsatz zählt zu den wenigen Industriezöllen der Union, die tatsächlich als hoch angesehen werden können. Die Trennlinie zwischen den Interessen, die als „amerikanisch“ oder „europäisch“ betrachtet werden, ist nicht einfach anhand von Nationalflaggen zu ziehen, sondern folgt vielmehr den komplexen Verflechtungen innerhalb der globalen Wertschöpfungsketten.


US-amerikanische Exportkonzerne:

Für Hersteller von Investitionsgütern, Maschinen und Industrieanlagen aus den USA verbessert sich die Wettbewerbsposition im europäischen Binnenmarkt im Vergleich zu Anbietern aus Drittstaaten wie China, Indien oder Brasilien, da diese nach wie vor den regulären Drittlandszöllen unterliegen. Japan und die Schweiz eignen sich übrigens nicht für einen direkten Vergleich, da sie sich in vielen Aspekten stark voneinander unterscheiden. Beide Parteien profitieren bereits seit geraumer Zeit von umfangreichen Zollbefreiungen für industrielle Waren durch individuelle Vereinbarungen mit der Europäischen Union. Seit Jacob Viner haben Ökonomen begonnen, über das Phänomen der Handelsumlenkung zu diskutieren, bei dem Käufer nicht mehr beim weltweit günstigsten Anbieter einkaufen, sondern sich für den Anbieter mit zollbegünstigten Konditionen entscheiden.

 

Verbraucher bei spezifischen Industrieprodukten:

Wenn die Abschaffung der Zölle auf die Wettbewerber übertragen wird, führt dies dazu, dass der Druck auf die Preise von spezifischen importierten Fertigwaren abgemildert wird. Jedoch muss angemerkt werden, dass die Zollsätze der europäischen Industrie auf US-Produkten im Allgemeinen recht niedrig waren (in der Regel zwischen 2 und 4 Prozent; nur in wenigen Fällen wie dem Zoll von 10 Prozent auf Autos gibt es Ausnahmen), was dazu führt, dass die Auswirkungen auf die Endverbraucherpreise nur vereinzelt deutlich zu spüren sind.


3. Die Verlierer und Belasteten: Der Druck auf den heimischen Mittelstand

Die ökonomischen Schattenseiten treffen vor allem jene Akteure, die im direkten Wettbewerb stehen oder den strukturellen Rahmen finanzieren müssen:


Direkte europäische Konkurrenten:

Hersteller in Europa, die vergleichbare Waren herstellen, die als Ersatz für US-Importe dienen können, stehen vor einer doppelten Belastungssituation. In ihrem eigenen heimischen Markt stehen sie vor der Herausforderung, mit US-Wettbewerbern zu konkurrieren, die nun in der Lage sind, ihre Produkte zollfrei zu liefern. Diese Konkurrenten profitieren zudem von günstigeren Energiekosten und einer offensiven Industriepolitik der Vereinigten Staaten. In den Vereinigten Staaten wird der europäische Hersteller jedoch durch die zusätzliche Zollgebühr behindert, die je nach Produkt zwischen 10 und 15 Prozent liegt und bei Stahl und Aluminium sogar noch höher ausfällt.

 

Der europäische Fiskus:

Zölle sind eine langjährige Einnahmequelle des Haushalts der Europäischen Union; die Mitgliedstaaten behalten lediglich einen Anteil von 25 Prozent als Pauschale zur Deckung der Erhebungskosten ein. Durch das Absehen von Industriezöllen gehen konkrete Zolleinnahmen verloren, die letztendlich von den Mitgliedstaaten anderweitig ausgeglichen werden müssen – normalerweise durch eine Erhöhung der BNE-Eigenmittel, also durch Mittel aus den nationalen Haushalten. Für die Bundesrepublik Deutschland als den größten Nettozahler bedeutet dies, dass ein Anteil der Gesamtkosten letztendlich von den deutschen Steuerzahlern getragen werden muss.


Die ordnungspolitische Glaubwürdigkeit:

Zollpolitik wird zunehmend nicht mehr als ordnungspolitischer Rahmen für fairen Wettbewerb genutzt, sondern als geopolitisches Tauschmittel. Der Deal zeigt: Wer mit Marktabschottung droht, setzt Zugeständnisse durch. Das setzt gefährliche Fehlanreize für das weltweite Handelssystem und die WTO.

Infografik zu den Gewinnern und Verlierern der EU-Nullzölle auf US-Industriegüter. Als Gewinner nennt die Grafik europäische Weiterverarbeiter, europäische Konzerne mit US-Produktion, US-Exportkonzerne und Verbraucher in Einzelfällen, vor allem wegen günstigerer Vorprodukte und Vorteilen in globalen Wertschöpfungsketten. Als Belastete und Verlierer erscheinen direkte europäische Konkurrenten, der heimische Mittelstand, der europäische Fiskus und die regelbasierte Handelsordnung. In der Mitte wird eine ernüchternde ökonomische Gesamtbilanz hervorgehoben. Kernaussage: Die unmittelbaren Vorteile konzentrieren sich auf einzelne Akteure, während die Kosten breiter anfallen; das Ergebnis ist eher pragmatische Schadensbegrenzung als fairer Freihandel auf Augenhöhe.
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Fazit: Pragmatische Schadensbegrenzung, kein handelspolitischer Triumph

Die Nulltarife der Europäischen Union für Industriegüter aus den Vereinigten Staaten erweisen sich in der Realität hauptsächlich als ein Mittel zur Vermeidung einer noch gravierenderen Eskalation der Spannungen.


Die unmittelbaren wirtschaftlichen Nutznießer sind stark spezialisierte Importeure sowie jene Industriezweige, die unbedingt amerikanische Vorprodukte in ihre Wertschöpfungskette einbinden müssen. Jedoch muss festgehalten werden, dass die Gesamtbilanz für den Industriestandort Europa eher enttäuschend ausfällt.


Immerhin hat das Europäische Parlament Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Zollpräferenzen nicht unbegrenzt gelten: Diese werden automatisch zum Ende des Jahres 2029 auslaufen, es sei denn, es wird eine Verlängerung beschlossen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Zollpräferenzen auszusetzen, falls europäische Hersteller ernsthaft durch steigende Importe aus den USA beeinträchtigt werden. In Bezug auf die Ordnungspolitik gibt es hier eine gewisse Ambivalenz. Die Befristung gewährt Europa eine Möglichkeit zur Einflussnahme, führt jedoch dazu, dass die Regeln vorübergehend als Verhandlungsmittel anstelle eines stabilen Rahmens dienen.


Unter der Bedingung, dass eine tatsächliche Gegenseitigkeit nicht hergestellt wird und die Vereinigten Staaten weiterhin an ihren protektionistischen Zöllen festhalten, wird der transatlantische Handel als ein Bereich mit ungleichen Bedingungen und Regelungen betrachtet. Von der Perspektive des Ordoliberalismus aus betrachtet, wird argumentiert, dass einseitige Maßnahmen zur Zollerleichterung unter Androhung von Sanktionen nicht als echter Freihandel angesehen werden können, sondern vielmehr als eine Form der Schadensbegrenzung, die auf Kosten des Prinzips des fairen Wettbewerbs auf gleicher Ebene geht. EU-US-Zollzugeständnisse

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