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Freiheit und Ordnung im Praxistest – Teil 6

Autorenbild: Franz Wegener
Franz Wegener
21. Sept.
8 Min. Lesezeit

Wenn die Ausnahme zur Regel wird

Wie eine schleichende Transformation über die Wirtschaft hinaus Freiheit, Pluralismus und gesellschaftliche Selbstorganisation verändern kann


Begonnen habe ich diese Serie mit einer scheinbar überschaubaren Frage: Soll Berlin die Wohnungen großer Immobilienunternehmen vergesellschaften? Sechs Beiträge später bin ich bei einer viel größeren Frage angekommen.


Was geschieht mit einer Gesellschaft, wenn sich nicht nur einzelne Eigentumsverhältnisse verändern, sondern allmählich auch die Vorstellung davon, was der Staat gestalten darf – und vielleicht sogar gestalten soll?


Genau diese Entwicklung interessiert mich inzwischen mehr als die einzelne Berliner Wohnungsgesellschaft. Denn politische Ordnungen verändern sich selten an einem bestimmten Montagmorgen. Niemand hängt ein Schild an das Kanzleramt: „Ab heute gilt eine andere Gesellschaftsordnung.“ Transformation funktioniert meist unspektakulärer.


Eine Ausnahme wird begründet. Dann folgt die nächste. Ein neues Instrument bewährt sich politisch. Ein neuer Begriff setzt sich durch. Die Beweislast verschiebt sich. Was gestern noch begründungsbedürftig war, gilt morgen als selbstverständlich. Und irgendwann stellt man fest: Nicht eine einzelne Regel hat sich verändert – sondern die ordnungspolitische Normalität.


Genau darin sehe ich die eigentliche Herausforderung.


Ich unterstelle keinen geheimen Masterplan

Zunächst möchte ich eine Grenze ziehen. Es wäre unseriös, aus der Berliner Wohnungsvergesellschaftung eine zwangsläufige Kette zu konstruieren: Heute Deutsche Wohnen, morgen die Banken, übermorgen die Supermärkte und irgendwann Zeitungen, Universitäten und Vereine. So funktionieren Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland nicht.


Jede weitere Vergesellschaftung braucht politische Mehrheiten, gesetzliche Grundlagen und gegebenenfalls gerichtliche Kontrolle. Deutschland ist föderal organisiert. Europäisches Recht, Grundrechte, Regierungswechsel und institutionelle Gewaltenteilung setzen zusätzliche Grenzen. Ich behaupte deshalb ausdrücklich nicht, dass aus einer Berliner Vergesellschaftung zwangsläufig eine umfassende sozialistische Gesellschaft folgen würde.


Aber ebenso falsch wäre es, die programmatische Dimension vollständig auszublenden. Die Linke beschreibt selbst ein langfristiges Ziel des demokratischen Sozialismus mit der Überwindung der Vorherrschaft des Kapitals als längerfristiger Transformationsprozess; zugleich lehnt die Partei ausdrücklich ein allumfassendes Staatseigentum ab. Das sollte man beides ernst nehmen. Gerade deshalb interessiert mich nicht das Zerrbild einer DDR 2.0.


Mich interessiert etwas viel Subtileres.


Die entscheidende Veränderung beginnt bei der Beweislast

Heute gilt in unserer Wirtschaftsordnung grundsätzlich: Private wirtschaftliche Tätigkeit ist erlaubt. Der staatliche Eingriff muss begründet werden.

Natürlich gibt es Regeln. Natürlich gibt es Steuern, Sozialpolitik, Umweltrecht, Kartellrecht und Verbraucherschutz. Aber die Ausgangsposition lautet:


Warum sollte der Staat dieses Unternehmen besitzen?

Warum sollte er diese Investition bestimmen?

Warum sollte er diesen Markt ersetzen?


Eine schrittweise Transformation kann diese Beweislast umdrehen.

Dann lautet die Frage zunehmend:

Warum sollte ein gesellschaftlich wichtiges Gut überhaupt privaten Gewinninteressen überlassen werden?


Aus

„Warum soll der Staat eingreifen?“

wird

„Warum darf der Private hier eigentlich noch entscheiden?“


Diese Verschiebung halte ich für ordnungspolitisch erheblich. Genau darin sehe ich das langfristig interessantere Risiko: Staatliche Eigentümerschaft und politische Steuerung werden vom begründungsbedürftigen Ausnahmefall zunehmend zur normalen Gestaltungsmöglichkeit.

Zwei Balkendiagramme im Vergleich: Links 'Heute' mit einem hohen Balken 'Privat – ist die Regel' und einem niedrigen Balken 'Staat – muss begründen'. Rechts 'Schleichend verschoben' mit umgekehrtem Verhältnis: niedriger Balken 'Privat – muss begründen', hoher Balken 'Staat – ist die Regel'. Ein Pfeil mit der Beschriftung 'schleichend' verbindet beide Seiten. Darunter die Zeile 'Aus „Warum eingreifen?" wird „Warum privat lassen?"
Ki generiert nach meinem Entwurf

Und das führt weit über Eigentumsfragen hinaus.


Der Begriff „Daseinsvorsorge“ besitzt keine natürliche Grenze

Wasser gehört zur Daseinsvorsorge. Bei Strom- und Gasnetzen lässt sich das ebenfalls gut begründen. Beim öffentlichen Nahverkehr ebenso. Aber wie weit reicht der Begriff?

Wohnen?

Gesundheit?

Pflege?

Banken?

Telekommunikation?

Digitale Plattformen?

Cloud-Infrastruktur?

Pharmaindustrie?

Lebensmittelversorgung?

Künstliche Intelligenz?

Rechenzentren?


Je stärker das Kriterium lautet „gesellschaftlich wichtig“, desto größer wird der Bereich, für den politische Steuerung grundsätzlich begründbar erscheint. Genau davor warne ich mit dem Bild des „Domino-Effekts der Daseinsvorsorge“ — ohne daraus eine zwangsläufige Entwicklung abzuleiten.


In den USA gibt es übrigens ein Pendant: Im Rahmen der US-Verfassung und bestehender Bundesgesetze gewährt der Begriff „nationale Sicherheit“ (National Security) dem US-Präsidenten umfassende Exekutivbefugnisse, um ohne vorherige Zustimmung des Kongresses zu handeln. Donald Trump hat sich diese Handlungsspielräume – sowohl in seiner ersten als auch in seiner zweiten Amtszeit – intensiv zu Nutze gemacht.


Für mich liegt das eigentliche Problem deshalb nicht darin, dass irgendwann jede Bäckerei verstaatlicht würde. Das halte ich für wenig plausibel.


Problematischer wäre eine schrittweise Ausdehnung der Vorstellung: Was gesellschaftlich wichtig ist, sollte gesellschaftlich gesteuert werden. Denn dieser Satz klingt zunächst ausgesprochen vernünftig.


Er besitzt aber eine enorme Reichweite.


Gesellschaft besteht aus mehr als Wirtschaft

An diesem Punkt verlasse ich bewusst den engeren Bereich der Ökonomie. Denn eine freiheitliche Gesellschaft besteht nicht nur aus Unternehmen, Eigentum und Märkten.


Sie besteht aus Familien und Vereinen, Kirchen und Gewerkschaften, Universitäten und Schulen, Zeitungen und Verlagen, Stiftungen und Bürgerinitiativen, Kunst, Wissenschaft und privaten Lebensentwürfen. All diese Bereiche besitzen ihre eigenen Ordnungen.

Und genau deshalb halte ich Walter Euckens Gedanken der Interdependenz der Ordnungen für so wichtig. Wirtschaftsordnung, Rechtsordnung, politische Ordnung und gesellschaftliche Ordnung existieren nicht völlig unabhängig voneinander. Wer wirtschaftliche Macht konzentriert, verändert häufig auch gesellschaftliche Macht. Das gilt für private Monopole.


Aber es gilt ebenso für den Staat.


Was passiert, wenn der Staat immer mehr Rollen übernimmt?

Stellen wir uns einen Bürger vor.

Seine Wohnung gehört einem öffentlichen Unternehmen.

Sein Arbeitgeber ist staatlich beteiligt.

Sein Kredit kommt von einer öffentlich gesteuerten Bank.

Sein Energieversorger gehört der Kommune.

Das Krankenhaus wird öffentlich betrieben.

Die kulturelle Einrichtung, in der er arbeitet, hängt von staatlicher Förderung ab.

Seine Universität finanziert der Staat ohnehin.


Jeder einzelne dieser Fälle kann vollkommen legitim sein.

Ich habe im vorherigen Teil sogar ausdrücklich begründet, warum öffentliche Netze, kommunale Unternehmen oder staatliche Einrichtungen ordnungspolitisch sinnvoll sein können.


Aber die Summe verändert etwas.

Der Bürger trifft immer häufiger auf denselben Akteur: den Staat.

Als Vermieter.

Als Arbeitgeber.

Als Kreditgeber.

Als Eigentümer.

Als Förderer.

Als Regulierer.

Als Auftraggeber.

Als Sozialleistungsträger.


Nicht jede staatliche Macht ist deshalb illegitim. Aber Machtkonzentration bleibt Machtkonzentration – auch dann, wenn sie demokratisch legitimiert ist. Und genau an diesem Punkt werde ich als Ordoliberaler misstrauisch.

Illustration einer zentralen Bürgerfigur, umgeben von acht identischen Gebäude-Symbolen, die für dieselbe Institution stehen, beschriftet mit Vermieter, Arbeitgeber, Kreditgeber, Eigentümer, Förderer, Regulierer, Auftraggeber und Sozialleistungsträger, jeweils durch eine gestrichelte Linie mit der Figur verbunden. Überschrift 'Acht Rollen, ein Akteur', darunter die Zeile 'Überall derselbe Akteur — nur mit anderem Etikett'.
Ki generiert nach meiner Skizze

Demokratie bedeutet nicht, dass alles demokratisch gesteuert werden muss

Dieser Gedanke ist mir besonders wichtig. Das Wort „Demokratisierung“ besitzt zunächst einen positiven Klang. Wer möchte schon gegen Demokratie sein?


Aber eine liberale Demokratie besteht gerade nicht darin, dass sämtliche gesellschaftlichen Entscheidungen politisch oder kollektiv getroffen werden.

Auch Mehrheiten brauchen Grenzen. Meine Bücherwahl muss nicht demokratisch beschlossen werden. Meine Weltanschauung ebenso wenig. Meine wissenschaftliche Hypothese benötigt keine parlamentarische Mehrheit. Eine Zeitung darf gegen die Regierung schreiben. Ein Verein darf Ziele verfolgen, die der politischen Mehrheit nicht gefallen. Ein Unternehmer darf ein Produkt entwickeln, dessen gesellschaftliche Bedeutung kein Transformationsrat zuvor erkannt hat. Eine Familie darf ihr Leben grundsätzlich selbst gestalten.


Eine freie Gesellschaft braucht deshalb Bereiche, in denen gerade nicht politisch entschieden wird. Das ist kein Demokratiedefizit. Es ist ein Bestandteil liberaler Demokratie.


Wissenschaft: Erkenntnis ist kein politisches Wunschkonzert

Nehmen wir die Wissenschaft. Natürlich finanziert der Staat Universitäten. Das ist sinnvoll. Aber die Logik wissenschaftlicher Erkenntnis verlangt, dass der Staat nicht festlegt, welches Ergebnis am Ende herauskommen soll. Er kann Forschung fördern. Er kann Schwerpunkte setzen. Er kann Infrastruktur finanzieren.


Doch gefährlich würde es, wenn aus

„Wir fördern Forschung zu diesem gesellschaftlich wichtigen Problem“

allmählich

„Wir erwarten wissenschaftliche Ergebnisse, die unsere gesellschaftlichen Ziele unterstützen“

würde.


Dann wäre Wissenschaft nicht mehr Erkenntnissuche, sondern Legitimationsinstrument. Ich behaupte ausdrücklich nicht, dass dies das Programm der Linken sei. Dafür sehe ich keinen hinreichenden Beleg.


Ich beschreibe einen allgemeineren institutionellen Mechanismus:

Je stärker Politik den Anspruch erhebt, gesellschaftlich erwünschte Ergebnisse herzustellen, desto wichtiger werden unabhängige Räume, in denen Ergebnisse gerade offenbleiben müssen.

Wissenschaft gehört dazu.


Kultur und Medien: Förderung darf keine Gesinnungsprüfung werden

Ähnliches gilt für Kultur und Medien. Öffentliche Kulturförderung halte ich nicht für problematisch. Theater, Museen, Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Medien besitzen gute Gründe für öffentliche Finanzierung. Aber auch hier entscheidet die institutionelle Grenze.


Der Staat darf Kultur ermöglichen. Er sollte sie nicht auf eine politisch gewünschte Botschaft verpflichten. Er darf pluralistische Medienstrukturen unterstützen. Er darf nicht darüber bestimmen, welche politische Meinung gesellschaftlich „nützlich“ genug ist, um gehört zu werden.


Je größer die finanzielle Abhängigkeit gesellschaftlicher Institutionen vom Staat wird, desto wichtiger werden deshalb Distanz, transparente Vergaberegeln und weltanschaulicher Pluralismus. Eine freiheitliche Ordnung muss sogar Meinungen aushalten, die Regierenden ausgesprochen unbequem sind.

Gerade daran erkennt man ihre Freiheit.


Auch die Zivilgesellschaft darf nicht zum verlängerten Arm der Politik werden

Ähnlich sehe ich Vereine, Verbände, Initiativen und Nichtregierungsorganisationen. Eine lebendige Zivilgesellschaft gehört zu den großen Stärken einer Demokratie. Aber „Zivilgesellschaft“ und „Staat“ sind gerade nicht dasselbe.


Wenn gesellschaftliches Engagement immer stärker aus öffentlichen Programmen finanziert wird und Förderentscheidungen zugleich an politisch definierte Transformationsziele geknüpft werden, kann eine paradoxe Situation entstehen:

Die Zivilgesellschaft soll den Staat kontrollieren – hängt aber finanziell zunehmend von ihm ab. Auch hier ist nicht staatliche Förderung als solche das Problem. Entscheidend ist die Unabhängigkeit. Ein freiheitlicher Staat sollte gesellschaftliche Selbstorganisation ermöglichen.


Er sollte sie nicht nach politischer Nützlichkeit sortieren.


Von der Wirtschaftslenkung zur Gesellschaftslenkung

Hier liegt für mich der tiefste Zusammenhang meiner gesamten Serie.


Wer im wirtschaftlichen Bereich davon überzeugt ist, dass dezentrale Entscheidungen häufig zu gesellschaftlich falschen Ergebnissen führen, kann verständlicherweise stärker auf politische Zielsteuerung setzen: Vom Wettbewerb zur politischen Steuerung, vom privaten Eigentümer zum Kollektiv und von dezentralen Investitionsentscheidungen zu gesellschaftlich festgelegten Investitionszielen.


Das muss nicht im Wirtschaftsbereich enden. Denn das dahinterstehende normative Argument lässt sich grundsätzlich übertragen: Wenn spontane gesellschaftliche Prozesse ungerechte oder unerwünschte Ergebnisse hervorbringen – warum sollte Politik diese Ergebnisse nicht ebenfalls stärker korrigieren?


Dann wird aus Wirtschaftspolitik allmählich Gesellschaftspolitik. Aus Gesellschaftspolitik kann Gesellschaftsgestaltung werden. Und aus Gesellschaftsgestaltung möglicherweise der Anspruch, nicht mehr nur Regeln zu schaffen, sondern gesellschaftlich erwünschte Ergebnisse zu definieren.

Genau dort liegt für mich die Grenze.


Ich fürchte nicht den starken Staat – sondern den grenzenlosen Auftrag

Vielleicht ist das die wichtigste Erkenntnis meiner ganzen Serie. Ich bin keineswegs Anhänger eines schwachen Staates. Ein schwacher Staat kann Freiheit ebenso gefährden wie ein übermächtiger. Wenn Monopole entstehen, muss er handeln. Wenn Menschen in Not geraten, muss er helfen. Wenn Märkte wegen externer Effekte versagen, braucht es Regeln. Wenn natürliche Monopole existieren, muss er regulieren. Wenn Bürgerrechte verletzt werden, muss er durchgreifen.


Aber daraus folgt nicht, dass der Staat die Aufgabe erhält, die Gesellschaft insgesamt nach einem politischen Leitbild zu formen.

Für mich besteht der Unterschied in einem einzigen Wort:

Ordnung statt Ergebnis.

Der Staat soll Bedingungen schaffen, unter denen freie Menschen handeln können. Er soll nicht vorschreiben, welches gesellschaftliche Resultat diese Freiheit hervorbringen muss.


Mein ordoliberaler Prüfstein wird deshalb am Ende dieser Serie größer

Nach sechs Beiträgen würde ich staatliche Eingriffe nicht mehr nur mit wirtschaftlichen Fragen prüfen.

Ich würde nunmehr sieben Fragen stellen:

  1. Liegt tatsächlich Markt- oder Ordnungsversagen vor?

  2. Kann Wettbewerb hergestellt oder geschützt werden?

  3. Reicht ein weniger eingriffsintensives Instrument aus?

  4. Bleiben Entscheidung und Haftung möglichst miteinander verbunden?

  5. Wird der Staat zum Schiedsrichter oder zugleich zum Mitspieler?

  6. Konzentriert der Eingriff dauerhaft wirtschaftliche oder politische Macht?

  7. Bleibt genügend Raum für gesellschaftlichen Pluralismus, autonome Institutionen und individuelle Entscheidungen?


Die siebte Frage halte ich inzwischen fast für die wichtigste.


Denn eine Wirtschaftsordnung ist niemals nur Wirtschaft. Sie entscheidet auch darüber, wie abhängig Bürger vom Staat sind, wie viele autonome Machtzentren eine Gesellschaft besitzt und wie viel Raum zwischen Individuum und politischer Zentralgewalt bleibt.


Mein Fazit nach sechs Teilen

Ich habe diese Serie mit der Berliner Forderung nach Vergesellschaftung begonnen. Ich beende sie mit einer Frage nach Freiheit.


Die Linke benennt reale Probleme: Wohnungsknappheit, wirtschaftliche Macht, soziale Unsicherheit, ungleiche Chancen, Infrastrukturdefizite und die Herausforderungen des ökologischen Umbaus. Vieles davon würde auch ein Ordoliberaler nicht bestreiten.

Der Streit beginnt bei der Therapie. Die eine Antwort setzt stärker auf gesellschaftliches Eigentum, Wirtschaftsdemokratie und politische Steuerung. Die programmatische Perspektive reicht dabei ausdrücklich über einzelne Reformen hinaus und versteht Vergesellschaftung als Bestandteil eines langfristigen Transformationsprozesses.


Meine Antwort lautet anders:

Privateigentum, wo Wettbewerb möglich ist.

Öffentliches Eigentum, wo es funktional begründet werden kann.

Ein starker Staat gegen Machtmissbrauch.

Ein großzügiger Sozialstaat für Menschen, die Hilfe brauchen.

Und möglichst viel dezentrale Entscheidung dort, wo freie Menschen selbst entscheiden können.


Der Sozialen Marktwirtschaft geht es für mich deshalb um mehr als Effizienz und Wohlstand. Es geht um eine Gesellschaft, in der Macht verteilt bleibt.

Zwischen Staat und Bürger.

Zwischen Unternehmen.

Zwischen Kommunen.

Zwischen Verbänden und Institutionen.

Zwischen Wissenschaft, Medien, Kultur und Politik.


Vielleicht lässt sich mein Schlussgedanke deshalb so formulieren:

Der freiheitliche Staat soll nicht die Gesellschaft herstellen, die er für richtig hält. Er soll die Ordnung schützen, in der freie Menschen ihre Gesellschaft selbst gestalten können.

Genau darin liegt für mich die tiefste Bedeutung von Freiheit und Ordnung.

 


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