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Moral braucht Gegenmacht

Autorenbild: Franz Wegener
Franz Wegener
vor 3 Tagen
9 Min. Lesezeit

Warum eine freie Gesellschaft Tugenden begrenzen muss


In den beiden vorhergehenden Beiträgen meiner kleinen Reihe ging es um einen Gedanken, der zunächst fast widersinnig klingt: Auch gute Werte können gefährlich werden.

Nicht weil Loyalität, Toleranz, Sicherheit oder Gerechtigkeit plötzlich schlechte Eigenschaften wären. Sondern weil ein Wert seine eigene Grenze verlieren kann. Aus Loyalität ohne Kritik wird unguter Korpsgeist, aus Sicherheit ohne Freiheit wird Kontrolle und Gleichheit ohne Differenzierung kann in Gleichmacherei umschlagen. Aristoteles hätte gesagt: Die Tugend verliert ihr rechtes Maß. Das Wertequadrat formuliert es etwas anders: Ein Wert benötigt einen positiven Gegenwert, damit er nicht zu seiner „entwerteten Übertreibung“ wird.


Aber damit bleibt eine entscheidende Frage noch offen. Was geschieht, wenn nicht nur einzelne Menschen das Maß verlieren – sondern Regierungen, Verwaltungen, Unternehmen oder gesellschaftliche Mehrheiten?


Dann reicht der Appell „Seid vernünftig!“ nicht mehr aus. Denn eine freiheitliche Gesellschaft kann ihre Stabilität nicht davon abhängig machen, dass immer die richtigen Menschen mit den richtigen Motiven an den richtigen Stellen sitzen. Sie braucht dafür Institutionen. Und diese Institutionen haben eine bemerkenswert nüchterne Aufgabe: Sie sollen verhindern, dass selbst das Gute grenzenlos mächtig wird.

„Übersicht: Fünf institutionelle Gegenmächte einer freien Ordnung – Gewaltenteilung, Wettbewerb, Rechtsstaat, Grundrechte und Föderalismus, jeweils mit ihrem Begrenzungsmechanismus."
Ki gestaltet nach meiner Vorlage

Das politische Problem beginnt nicht erst beim bösen Menschen

Wir denken bei Machtmissbrauch gern an schlechte Menschen. An den korrupten Politiker, den skrupellosen Unternehmer, den autoritären Beamten oder auch den rücksichtslosen Interessenverband. Das ist verständlich. Aber es greift zu kurz.

Viele problematische politische Entwicklungen beginnen nicht mit dem Satz: „Ich möchte anderen ihre Freiheit nehmen.“ Sie beginnen mit Sätzen wie: „Wir müssen die Menschen besser schützen.“ „Das ist gerechter.“ „Wir dürfen kein Risiko eingehen.“ „Wir wollen nur verhindern, dass jemand eine falsche Entscheidung trifft.“


Das Problem ist also nicht immer die schlechte Absicht. Manchmal ist es sogar die gute Absicht ohne Begrenzung. Gerade darin sehe ich eine der wichtigsten Einsichten liberalen und ordnungspolitischen Denkens. Eine freiheitliche Ordnung fragt nicht nur: Was soll Politik erreichen? Sie fragt ebenso: Wer entscheidet darüber? Mit welchen Mitteln? Wer kontrolliert diese Entscheidung? Und welche anderen Werte werden dadurch eingeschränkt? Das ist weit weniger pathetisch als der Ruf nach moralischer Erneuerung. Aber vermutlich wirkungsvoller.


Die Verfassung als Misstrauensvotum gegen moralische Allwissenheit

James Madison formulierte im berühmten Federalist No. 51 einen Satz, der den Gedanken der Gewaltenteilung geradezu brutal nüchtern zusammenfasst: „Ambition must be made to counteract ambition.“ Ehrgeiz soll Ehrgeiz begrenzen. Das klingt zunächst nicht besonders tugendhaft. Und genau das ist der Punkt. Gewaltenteilung setzt nicht darauf, dass politische Akteure ihre Macht freiwillig zurückhalten. Sie organisiert Gegenmacht.


Legislative begrenzt Exekutive, Gerichte begrenzen Mehrheiten, Föderalismus begrenzt Zentralmacht und Grundrechte begrenzen politische Zweckmäßigkeit.


Ich finde diesen Gedanken bemerkenswert, weil er unser übliches Verständnis von Moral und Politik umkehrt. Die freiheitliche Ordnung sagt nicht: „Wir brauchen bessere Herrscher.“ Sie sagt: „Wir brauchen Regeln, die auch dann funktionieren, wenn Herrscher sich irren.“ Das ist ein fundamentaler Unterschied!


Denn der rechtsstaatliche Politiker darf eine Maßnahme nicht allein deshalb durchsetzen, weil er sie für gut hält. Er braucht eine Rechtsgrundlage. Er muss Zuständigkeiten beachten. Er kann von Gerichten kontrolliert werden. Er muss Grundrechte respektieren. Und im demokratischen Prozess kann er seine Macht wieder verlieren.

Man könnte sagen: Die Verfassung institutionalisiert Zweifel. Und Zweifel ist in der Politik keineswegs Schwäche. Er ist eine Sicherung gegen Selbstgewissheit.


Warum Freiheit keine Güteprüfung der Regierenden braucht

Stellen wir uns für einen Moment das Gegenmodell vor. Ein Staat würde ausschließlich von besonders klugen, gut ausgebildeten, verantwortungsvollen und moralischen Menschen regiert. Brauchten wir dann noch Gewaltenteilung? Gerichte? Opposition? Pressefreiheit? Föderalismus? Vielleicht weniger, könnte man zunächst meinen.


Aber genau hier beginnt das Problem. Denn wer entscheidet, wer „besonders klug“ oder „besonders moralisch“ ist? Und was geschieht, wenn diese Menschen sich irren? Was passiert, wenn aus heutiger Gewissheit morgen ein historischer Irrtum geworden ist? Die Geschichte lehrt meines Erachtens weniger, dass Menschen grundsätzlich böse sind. Sie lehrt etwas Beunruhigenderes: Menschen können sich sehr sicher sein, das Richtige zu tun – und trotzdem katastrophal irren. Deshalb ist Machtbegrenzung nicht Ausdruck von Zynismus. Sie ist Ausdruck eines realistischen Menschenbildes.

Ein liberaler Rechtsstaat benötigt keine Theorie vom moralisch verdorbenen Menschen. Es genügt die Annahme: Menschen sind fehlbar. Und deshalb sollte niemand über unbegrenzte Macht verfügen.


Wettbewerb: Gegenmacht auf dem Markt

Dasselbe Prinzip begegnet uns in der Marktwirtschaft. Auch dort besteht die ordnungspolitische Antwort nicht darin, vom Unternehmer besondere Selbstlosigkeit zu verlangen. Natürlich freuen wir uns über verantwortungsvolle Unternehmer. Aber eine Wirtschaftsordnung darf nicht davon abhängen. Der Unternehmer verfolgt Gewinne. Der Verbraucher verfolgt seinen Nutzen. Der Arbeitnehmer sein Einkommen und seine Arbeitsbedingungen. Und der Kapitalgeber seine Rendite.


Keiner dieser Interessenstandpunkte ist für sich genommen moralisch verwerflich. Problematisch wird es dort, wo ein Akteur seine Interessen ohne wirksame Gegenkraft durchsetzen kann.

Hier kommt der Wettbewerb ins Spiel. Ich verweise auf Walter Euckens Vorstellung des Wettbewerbs als „Entmachtungsverfahren“ und auf Franz Böhms bekannte Formulierung vom Wettbewerb als einem besonders wirksamen Entmachtungsinstrument. Gemeint ist nicht Wettbewerb als sportlicher Selbstzweck, sondern als Verfahren zur Begrenzung konzentrierter wirtschaftlicher Macht. Das gefällt mir an ordoliberalem Denken besonders: Es moralisiert den Markt nicht. Es ordnet ihn. Nicht: „Der Unternehmer soll keinen übermäßigen Gewinn verlangen.“ Sondern: „Die Ordnung soll verhindern, dass er seine Marktstellung beliebig ausnutzen kann.“


Konkurrenz begrenzt Anbieter. Konsumentenentscheidungen begrenzen Produzenten. Haftung begrenzt Risikobereitschaft. Vertragsrecht begrenzt Opportunismus. Kartellrecht begrenzt wirtschaftliche Machtkonzentration. Transparenz begrenzt Informationsvorsprünge. Das ist gewissermaßen das ökonomische Wertequadrat. Ein Interesse wird nicht beseitigt. Es erhält einen Gegenpol.

„Tabelle: Das ökonomische Wertequadrat – Anbieter/Produzent begrenzt durch Konkurrenz, Risikobereitschaft durch Haftung, Opportunismus durch Vertragsrecht, Marktkonzentration durch Kartellrecht, Informationsvorsprung durch Transparenz."
Ki gestaltet nach meiner Vorlage

Eigennutz ist nicht das Problem – Macht ohne Gegenmacht ist es

Hier liegt nach meiner Analyse ein wichtiger Unterschied zwischen einer moralischen und einer ordnungspolitischen Betrachtung.

Eine moralische Betrachtung fragt: Ist Gewinnstreben gut oder schlecht? Eine ordnungspolitische fragt: Unter welchen Regeln führt Gewinnstreben zu gesellschaftlich produktiven Ergebnissen – und unter welchen Regeln wird daraus Machtmissbrauch? Das ist für mich die fruchtbarere Frage.

Denn dieselbe Motivation kann je nach institutioneller Ordnung völlig unterschiedliche Folgen haben. Ein Unternehmer, der mehr verdienen will, muss im Wettbewerb möglicherweise: Produkte verbessern, Kosten senken, neue Verfahren entwickeln, Kunden überzeugen.

Besitzt derselbe Unternehmer dagegen ein politisch geschütztes Monopol, kann derselbe Gewinnwunsch dazu führen, Preise zu erhöhen und Innovationen aufzuschieben. Nicht der Charakter des Unternehmers hat sich geändert. Die Ordnung hat sich geändert. Gerade das macht Institutionen so wichtig. Sie versuchen nicht, Menschen umzuerziehen. Sie versuchen, Anreize und Machtverhältnisse so zu gestalten, dass individuelles Handeln möglichst wenig Schaden anrichten und möglichst viel produktive Energie entfalten kann.


Der Rechtsstaat: Auch der gute Zweck braucht Grenzen

Eine weitere Sicherung gegen moralische Überdosierung ist der Rechtsstaat. Sein vielleicht unbequemster Grundsatz lautet: Ein guter Zweck rechtfertigt nicht jedes Mittel. Das klingt selbstverständlich. In politischen Krisen wird es aber häufig plötzlich schwierig.

Wenn ein erhebliches Sicherheitsrisiko besteht, warum sollte man dann nicht ein bisschen mehr überwachen? Wenn Ungleichheit ungerecht erscheint, warum nicht stärker umverteilen? Wenn Desinformation gefährlich ist, warum nicht bestimmte Äußerungen stärker kontrollieren? Wenn eine Technologie Risiken birgt, warum nicht vorsorglich verbieten? Jede dieser Fragen kann berechtigt sein. Aber ein Rechtsstaat stellt eine zweite Frage daneben: Welche Grenze gilt trotzdem?


Hayeks Freiheitsdenken setzte genau dort an. Ich hebe seinen Gedanken hervor, staatliche Zwangsgewalt an vorhersehbare allgemeine Regeln zu binden und Regelsetzende von Regelanwendender Macht institutionell zu trennen. Darum besitzt der Rechtsstaat etwas zunächst Unbefriedigendes. Er verhindert manchmal schnelle Lösungen. Verfahren dauern. Zuständigkeiten nerven. Gerichte stoppen politische Projekte. Opposition widerspricht. Datenschutz erschwert Ermittlungen. Eigentumsrechte behindern vielleicht ein politisch erwünschtes Vorhaben. Das kann sehr frustrierend sein.

Doch genau diese Friktion ist kein Fehler des Systems. Sie ist häufig seine Sicherheitsvorrichtung. Eine Maschine ohne Widerstand läuft leicht. Bis sie überhitzt.


Grundrechte schützen nicht nur die Sympathischen

Besonders deutlich zeigt sich das bei Grundrechten. Meinungsfreiheit wäre wenig wert, wenn sie nur für Ansichten gälte, die eine Mehrheit vernünftig findet. Eigentumsrechte hätten kaum Bedeutung, wenn sie nur so lange gelten würden, wie der Staat keinen anderen Verwendungszweck für das Eigentum entdeckt. Religionsfreiheit wäre bedeutungslos, wenn sie nur populäre Religionen schützen würde. Grundrechte besitzen also gerade deshalb ihren Wert, weil sie politische Zweckmäßigkeit begrenzen.

Sie sagen: Bis hierhin – und nicht weiter. Das gilt sogar dann, wenn eine Mehrheit weitergehen möchte. Hier zeigt sich der tiefe Unterschied zwischen Demokratie und reiner Mehrheitsherrschaft. Eine freiheitliche Demokratie fragt nicht nur: Was wollen 51 Prozent? Sie fragt ebenso: Was dürfen 51 Prozent den übrigen 49 Prozent überhaupt antun? Deshalb benötigt Demokratie den Rechtsstaat. Und deshalb benötigt die Mehrheit Machtbegrenzung.


Föderalismus: Man muss nicht überall denselben Fehler machen

Auch der Föderalismus lässt sich aus dieser Perspektive neu betrachten. Er erscheint – auch mir- häufig zu kompliziert. Bund, Länder, Kommunen. Unterschiedliche Zuständigkeiten. Mehrere Ebenen. Doppelte Strukturen. Langwierige Abstimmungen. Alles richtig. Es nervt mich auch.

Aber Föderalismus besitzt einen Vorteil, der leicht übersehen wird: Er verhindert, dass jede politische Idee sofort überall gelten muss. Unterschiedliche Regionen können unterschiedliche Lösungen ausprobieren. Erfolgreiche Modelle können übernommen werden. Fehler bleiben zunächst begrenzt. Man könnte das als institutionelles Lernen durch Vielfalt verstehen. Der Gedanke ähnelt dem Wettbewerb. Auch dort weiß niemand im Voraus mit Sicherheit, welcher Anbieter, welche Technologie oder welches Geschäftsmodell überlegen sein wird. Man probiert aus. Man beobachtet. Man korrigiert.

Ein zentralistisches System dagegen besitzt einen gefährlichen Vorteil: Wenn es sich irrt, kann es sich einheitlich irren. Das ist effizient. Nur leider in die falsche Richtung.


Freiheit verlangt die Möglichkeit des Irrtums .

Damit bin ich an einem Punkt angekommen, der sich durch viele meiner Themen zieht. (z.B. "Der gesteuerte Mensch", BoD 2026). Ich halte es nämlich für einen Fehler, Freiheit lediglich daran zu messen, ob Menschen „richtige“ Entscheidungen treffen. Denn dann verliert Freiheit ihren Sinn. Wenn eine Entscheidung nur dann respektiert wird, wenn sie dem entspricht, was Staat, Experten oder gesellschaftliche Mehrheiten ohnehin für vernünftig halten, besitzen wir keine echte Entscheidungsfreiheit. Wir besitzen eher eine Auswahl genehmigter Ergebnisse. Eine freiheitliche Ordnung muss deshalb etwas aushalten, das paternalistische Systeme nur schwer ertragen: den Irrtum.

Menschen dürfen schlechte Produkte kaufen. Unvernünftige Berufe wählen. Geld verschwenden. Politische Parteien unterstützen, die andere für falsch halten. Lebensentscheidungen treffen, die Experten nicht empfehlen würden. Natürlich gibt es Grenzen, z.B. sobald Rechte anderer betroffen sind. Aber innerhalb dieser Grenzen gehört die Möglichkeit des Fehlers zur Freiheit. Der mündige Bürger ist nicht der Mensch, der immer richtig entscheidet. Er ist der Mensch, dem man das Recht zugesteht, selbst zu entscheiden.


Das rechte Maß – jetzt institutionell gedacht

Damit schließt sich der Kreis. Bei Aristoteles lautete der Gedanke: Tugend braucht Maß. Beim Wertequadrat: Ein Wert braucht einen Gegenwert. Und auf der Ebene politischer Institutionen lautet dieselbe Logik: Macht braucht Gegenmacht.


Individuelle Tugendethik, soziale Wertebalance und institutionelle Machtbegrenzung bilden unterschiedliche Antworten auf dasselbe Grundproblem. Ich würde daraus drei Sätze machen: Das rechte Maß begrenzt die Tugend. Der Gegenwert begrenzt die Moral. Die Institution begrenzt die Macht.


Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr erscheint mir darin ein Grundprinzip freiheitlicher Gesellschaften zu liegen. Nicht Maximierung, sondern Balance. Nicht ein Wert über allen anderen, sondern konkurrierende Werte, die einander Grenzen setzen. Nicht der gute Herrscher, sondern eine Ordnung, die auch den gut gemeinten Irrtum begrenzt.


Warum moralische Politik besonders kontrolliert werden muss

Paradoxerweise sollten wir vielleicht gerade dann besonders aufmerksam werden, wenn politische Forderungen moralisch unangreifbar erscheinen.


Denn niemand fordert offen: „Mehr Bürokratie!“ Man fordert Sicherheit. Niemand sagt: „Ich möchte Kritik unterdrücken.“ Man fordert gesellschaftlichen Zusammenhalt. Niemand verlangt: „Wir sollten Freiheit reduzieren.“ Man schützt Menschen vor falschen Entscheidungen. Niemand wirbt mit: „Lasst uns Leistungsanreize zerstören.“ Man fordert Gerechtigkeit.


Das bedeutet zwar nicht, dass hinter diesen Begriffen immer versteckte Absichten lauern. Überhaupt nicht. Es bedeutet eigentlich etwas viel Banaleres: Gute Ziele können schlechte Nebenwirkungen haben.

Und je moralisch überzeugender das Ziel erscheint, desto schwieriger wird es, diese Nebenwirkungen überhaupt noch anzusprechen. Wer gegen eine Sicherheitsmaßnahme argumentiert, wird schnell zum Sicherheitsrisiko. Wer Grenzen von Solidarität diskutiert, gilt als unsolidarisch. Wer nach den Kosten einer Gerechtigkeitsmaßnahme fragt, gerät leicht unter Verdacht, gegen Gerechtigkeit zu sein.

Genau deshalb benötigt eine offene Gesellschaft Streit. Nicht weil Streit angenehm wäre. Sondern weil Widerspruch ein Frühwarnsystem gegen moralische Überdosierung ist.


Eine freie Gesellschaft ist absichtlich unvollkommen!

Vielleicht ist das der Gedanke, der mir aus dieser dreiteiligen Beschäftigung am wichtigsten geworden ist: Eine freie Gesellschaft versucht nicht, vollkommen zu sein. Sie versucht, korrigierbar zu bleiben. Das ist etwas ganz anderes. Der Markt produziert Fehlentscheidungen. Demokratische Mehrheiten irren. Gerichte können falsche Urteile fällen. Wissenschaftliche Mehrheiten können sich täuschen. Unternehmen können scheitern. Wähler können Parteien wählen, die sich später als schlechte Wahl erweisen.

Doch eine offene Ordnung schafft Mechanismen zur Korrektur: Wahlen. Wettbewerb. Berufung und Revision. Öffentliche Kritik. Freie Wissenschaft. Unternehmensgründung und Insolvenz. Politischen Machtwechsel. Das ist keine Schwäche. Es ist vielleicht die eigentliche Stärke. Geschlossene Systeme versprechen häufig, Fehler zu verhindern. Offene Systeme akzeptieren, dass Fehler unvermeidlich sind – und versuchen deshalb, sie korrigierbar zu machen.

Ich bezeichne diese Logik als eine Art „institutionalisierter Unvollkommenheit“. Dieser Ausdruck gefällt mir: Wettbewerb statt Monopol, Gewaltenteilung statt Vertrauen auf den guten Herrscher, Rechtsregeln statt moralischer Einzelfallgerechtigkeit und Föderalismus statt zentraler Allwissenheit. Denn Freiheit ist vielleicht gerade deshalb leistungsfähig, weil sie nicht behauptet, die perfekte Gesellschaft herstellen zu können.


Was hält eine Gesellschaft also zusammen?

Damit komme ich zurück zur Ausgangsfrage: Was hält eine Gesellschaft eigntlich zusammen? Meine Antwort wäre nach diesen letzten drei Beiträgen vorsichtiger geworden. Nicht ein möglichst umfangreicher Wertekatalog. Nicht maximale Tugendhaftigkeit.Und schon gar nicht die Vorstellung, alle müssten dieselben moralischen Überzeugungen teilen.


Eine freie Gesellschaft benötigt selbstverständlich gemeinsame Grundlagen: Menschenwürde. Rechtsstaat. Freiheitsrechte. Gewaltverzicht. Akzeptanz demokratischer Verfahren. Aber innerhalb dieses Rahmens lebt sie gerade von Spannungen. Von Freiheit und Sicherheit. Solidarität und Eigenverantwortung. Toleranz und Wehrhaftigkeit. Loyalität und Kritik. Gleichheit und Differenz. Markt und Regeln. Mehrheit und Minderheitenschutz.


Vielleicht besteht ihre Kunst nicht darin, diese Spannungen endgültig aufzulösen. Sondern sie auszuhalten und institutionell produktiv zu machen. Deshalb halte ich die Frage „Welcher Wert ist der wichtigste?“ zunehmend für weniger interessant. Die bessere Frage lautet: Welche Institution verhindert, dass dieser Wert alle anderen verdrängt? Denn eine freie Gesellschaft braucht nicht möglichst viel von jedem guten Wert. Sie braucht ein kluges Verhältnis guter Werte zueinander. Oder noch kürzer: Tugend braucht Maß. Moral braucht Gegenwerte. Macht braucht Gegenmacht.


Das ist keine Absage an Moral. Es ist vielleicht ihre wichtigste Sicherung. Und möglicherweise ist genau das die Antwort auf die Frage, die über diesem ganzen Kapitel steht: Eine Gesellschaft wird nicht dadurch stabil, dass alle das Gute maximieren. Sie wird stabil, wenn niemand sein Verständnis des Guten unbegrenzt durchsetzen kann.

 

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