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Kapitalrente: vernünftige Vorsorge oder staatliches Self-Nudging?

Autorenbild: Franz Wegener
Franz Wegener
27. Sept.
6 Min. Lesezeit

Wenn der Staat für uns vorsorgt – und dabei zugleich entscheidet, wie viel Entscheidung er uns noch zutraut


Stellen wir uns einen Arbeitnehmer im Jahr 2028 vor. Er öffnet seine Gehaltsabrechnung und entdeckt einen neuen Posten. Ein halbes Prozent mehr für die Altersvorsorge. Später soll daraus mehr werden. Sein Arbeitgeber zahlt ebenfalls ein. Das Geld verschwindet nicht im großen Topf der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern landet auf seinem persönlichen Kapitalkonto und wird am Kapitalmarkt angelegt.

Er musste keinen Vertrag abschließen, keine Fonds vergleichen, keinen Bankberater aufsuchen. Eigentlich musste er überhaupt nichts tun.

Ein nachdenklicher Mann mit Brille sitzt 2028 an einem Schreibtisch und betrachtet eine Gehaltsabrechnung mit dem neuen Posten „Kapitalrente“. Im Hintergrund sind Reichstag, deutsche Flaggen und eine symbolische Staatshand zu sehen. Auf dem Tisch stehen ein Sparschwein mit der Aufschrift „Meine Rente“, Bücher zur Altersvorsorge, eine Tasse und ein Notizbuch mit den Fragen „Freiheit? Sicherheit? Oder nur ein sanfter Schubs?“. Das Bild veranschaulicht die Spannung zwischen staatlich organisierter Vorsorge und individueller Entscheidungsfreiheit.
KI generiert nach meiner Skizze

Genau das ist die Idee. Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 vorgeschlagen, die deutsche gesetzliche Rentenversicherung um eine verpflichtende kapitalgedeckte Komponente zu ergänzen. Zwei Prozent des Bruttolohns sollen langfristig zusätzlich eingezahlt werden, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Einstieg soll schrittweise erfolgen, idealerweise ab 2028. Für das Geld soll ein öffentlicher Fonds zur Verfügung stehen; wer diesen nicht möchte, soll unter einer begrenzten Zahl zertifizierter Alternativen wählen können.

Ökonomisch betrachtet spricht sehr viel mehr dafür, als die öffentliche Debatte vermuten lässt. Verhaltensökonomisch betrachtet wird sie jedoch ausgesprochen interessant.

Denn hier begegnen sich zwei sehr unterschiedliche Gedanken: die vernünftige Verbreiterung der Altersvorsorge – und ein Menschenbild, das dem Bürger offenbar nicht so recht zutraut, diese Vorsorge selbst zu organisieren.


Das Umlageverfahren allein trägt die Last nicht mehr

Beginnen wir mit dem ökonomisch Offensichtlichen. Die deutsche Rentenversicherung lebt im Kern vom Umlageverfahren. Die heutigen Beitragszahler finanzieren die heutigen Rentner. Dieses Verfahren hat über Jahrzehnte funktioniert, weil ausreichend viele Erwerbstätige relativ wenigen Rentnern gegenüberstanden.

Die demografische Entwicklung verändert dieses Verhältnis jedoch dramatisch. Kapitaldeckung kann das Problem zwar nicht vollständig beseitigen, sie ist ja nur eine von mehreren Säulen, aber sie kann zumindest Risiken verteilen. Wer einen Teil seiner Altersvorsorge an den internationalen Kapitalmärkten aufbaut, hängt nicht mehr ausschließlich von der Bevölkerungsentwicklung und Lohnsumme eines einzelnen Landes ab. Das halte ich ordnungspolitisch zunächst für sehr vernünftig.

Andere Länder haben diesen Weg sehr viel früher beschritten als Deutschland. Das häufig genannte Vorbild ist Schweden. Dort fließen 2,5 Prozentpunkte der rentenrelevanten Einkommen in eine kapitalgedeckte Prämienrente. Wer keinen Fonds selbst auswählt, landet automatisch beim staatlichen Standardangebot AP7 Såfa. Bis zum Alter von 55 Jahren ist dieses stark aktienorientiert; anschließend wird das Risiko schrittweise reduziert.

Und bemerkenswerterweise funktioniert auch diese Standardlösung, obwohl staatlich, ziemlich gut. Eine Untersuchung der schwedischen Rentenbehörde aus dem Jahr 2026 kam zu dem Ergebnis, dass langfristig nur gut 13 Prozent der Sparer mit eigener Fondsauswahl eine bessere Wertentwicklung erzielten als das staatliche Standardangebot.

Man könnte also sagen: Warum lange diskutieren? Der Staat stellt eine kostengünstige, breit gestreute Anlage bereit, der Bürger spart automatisch, und am Ende profitieren viele Menschen, die andernfalls überhaupt kein Kapitalvermögen aufgebaut hätten.

Fall erledigt? Nicht ganz.


Denn hier betritt die Verhaltensökonomie den Raum

Wer sich mit Nudging beschäftigt, erkennt das Muster sofort. Menschen sind träge. Sie verschieben Entscheidungen, empfinden komplizierte Auswahlverfahren als lästig und bleiben gerne bei dem, was bereits eingestellt ist. Die Verhaltensökonomie nennt das „Status-quo-Effekt“.

Eine Voreinstellung – der sogenannte Default – nutzt genau diese Trägheit. Das klassische Beispiel lautet: Ein Arbeitnehmer nimmt automatisch an einem betrieblichen Altersvorsorgeprogramm teil, solange er nicht ausdrücklich widerspricht. Die Entscheidungsarchitektur wurde verändert. Sparen ist nun nicht mehr etwas, wofür man sich entscheiden muss. Jetzt verlangt Nicht zu sparen eine Entscheidung.

Ein kleiner Unterschied im Formular. Ein großer Unterschied im Verhalten. Richard Thaler und Cass Sunstein haben solche Mechanismen als Teil ihres „libertären Paternalismus“ populär gemacht: Man lenkt Menschen in eine Richtung, die man für vorteilhaft hält, erhält ihnen aber formal die Möglichkeit, anders zu entscheiden.

Bei der geplanten deutschen Kapitalrente geht der Staat allerdings sogar einen entscheidenden Schritt weiter: Die Einzahlung selbst soll verpflichtend sein.

Das bedeutet: Streng genommen haben wir es gar nicht mehr mit einem klassischen Nudge zu tun. Der Bürger kann nicht entscheiden, ob er zwei Prozent zusätzlich für die Kapitalrente aufbringen möchte. Er kann lediglich Einfluss darauf nehmen, wo sein Anteil angelegt wird. Der Nudge betrifft die Anlageentscheidung, die Vorsorge selbst ist aber Zwang.

Gerade deshalb erscheint mir die Debatte interessanter als die übliche Gegenüberstellung von „guter Kapitalrente“ und „bösem Staat“.


Der Staat stupst nicht nur – er entscheidet vor

In meinem Buch „Der gesteuerte Mensch“ (BoD, 2026) beschäftige ich mich mit der Frage, was geschieht, wenn politische Institutionen beginnen, menschliche Verhaltensschwächen systematisch für politische Ziele zu nutzen.

Das Problem liegt nicht darin, dass jede Voreinstellung schlecht wäre. Auch die völlige Abwesenheit einer Voreinstellung ist eine Illusion. Jedes Rentensystem besitzt Regeln. Jeder Vertrag benötigt Ausgangspunkte. Jede Institution gestaltet Entscheidungen.

Entscheidend ist daher eine andere Frage: Wo endet vernünftige Ordnungspolitik und wo beginnt die erzieherische Politik?

Ordnungspolitik setzt Regeln: Sie schafft Eigentumsrechte, Wettbewerb, Transparenz und verlässliche Institutionen. Und innerhalb dieses Rahmens entscheidet der Bürger.

Verhaltenspolitik geht aber weiter. Sie fragt nicht nur, welche Regeln gelten sollen, sondern wie Entscheidungen gestaltet werden müssen, damit Bürger möglichst häufig das tun, was „Experten“ für vernünftig halten. Genau hier verändert sich aber das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Der Bürger ist nicht mehr nur Rechtssubjekt, er wird zum Objekt einer Entscheidungsarchitektur.

Zweiteilige Infografik zur Kapitalrente. Links unter der Überschrift „Vernünftige Vorsorge“ stehen Vorteile wie breitere Risikostreuung, automatisches Sparen, kostengünstiger Standardfonds und weniger Demografierisiko. Rechts unter „Staatliches Self-Nudging“ stehen Kritikpunkte wie Default statt echter Wahl, paternalistisches Menschenbild, Gefahr politischer Einflussnahme und weniger Eigenverantwortung. In der Mitte steht die Frage: „Wie viel Entscheiden überlassen wir dem Staat?“
KI generiert nach meiner Vorlage

Und trotzdem spricht viel für einen guten Default

Wer Nudging grundsätzlich kritisiert, sollte es sich an dieser Stelle aber nicht zu einfach machen. Die Altersvorsorge ist tatsächlich kompliziert. Viele Menschen überschätzen ihre Kenntnisse über Kapitalmärkte oder beschäftigen sich überhaupt nicht damit. Andere beginnen zu spät. Wieder andere zahlen hohe Gebühren für Produkte, deren Kosten sie kaum verstehen. Wer jahrzehntelang kein Vermögen aufbaut, kann die verlorene Zeit später kaum nachholen. Und- wer gar nicht selbst vorsorgt, fällt später der Allgemeinheit als „Aufstocker“ seiner Rente zur Last.

Ein kostengünstiger, international diversifizierter Standardfonds könnte deshalb gerade für Menschen mit geringem Finanzwissen einen erheblichen Vorteil darstellen. Ich halte das deshalb für ein ernstzunehmendes Argument. Der Staat kann nämich durchaus eine vernünftige Standardlösung anbieten. Er kann Verwaltungskosten senken, Marktzugang erleichtern und verhindern, dass Finanzvertriebe einen erheblichen Teil der Rendite abschöpfen.

Das schwedische Beispiel zeigt sogar etwas Unbequemes für Freunde des uneingeschränkt aktiven Anlegers: Aktivität ist nicht automatisch Rationalität. Manchmal ist sogar derjenige erfolgreicher, der schlicht nichts tut.

Doch daraus folgt noch lange nicht, dass politische Institutionen grundsätzlich besser entscheiden.


Der eigentliche Prüfstein ist die Machtfrage der Kapitalrente

Bei einem staatlich organisierten Kapitalstock interessiert mich deshalb weniger die Frage, ob Beamte oder Fondsmanager Aktien auswählen können. Das können und müssen professionelle Vermögensverwalter selbstverständlich. Mich interessiert etwas anderes. Wer bestimmt künftig die Anlagekriterien?

Darf der Fonds bestimmte Branchen meiden? Soll er industriepolitische Ziele verfolgen? Klimapolitische? Sozialpolitische? Europapolitische? Darf eine spätere Bundesregierung verlangen, stärker in deutsche Infrastruktur oder bestimmte Schlüsselindustrien zu investieren?

Die Rentenkommission hat dieses Problem durchaus erkannt. Sie verlangt ausdrücklich, das Kapital gegen politische Zweckentfremdung zu schützen. Dieser Satz ist wichtiger, als er zunächst klingt.

Denn ein Fonds mit vielen Milliarden Euro Vermögen erzeugt politische Begehrlichkeiten. Aus einem Instrument der Altersvorsorge kann schnell ein Instrument der Industrie-, Klima- oder Strukturpolitik werden. Dann wäre allerdings aus dem vernünftigen Gedanken der Risikostreuung ein gigantischer staatlicher Lenkungsapparat geworden.


Vielleicht liegt die richtige Lösung zwischen Freiheit und Bevormundung

Als Ökonom neige ich dazu, zwischen dem Ziel und dem Instrument zu unterscheiden. Mehr Kapitaldeckung in der deutschen Altersvorsorge halte ich für sinnvoll. Das Umlageverfahren und die Kapitaldeckung tragen unterschiedliche Risiken. Wer beide kombiniert, verteilt diese Risiken breiter.

Auch ein öffentlicher Standardfonds kann sinnvoll sein – sofern er kostengünstig, transparent, politisch unabhängig und streng an seinem einzigen Zweck orientiert bleibt: der Altersvorsorge der Versicherten.

Skeptischer werde ich aber dort, wo aus einer vernünftigen Standardlösung eine allgemeine Theorie des unmündigen Bürgers wird. Jeder Mensch macht natürlich Fehler. Doch eine freiheitliche Gesellschaft kann nicht daraus bestehen, jede mögliche Fehlentscheidung vorsorglich institutionell auszuschließen. Eigenverantwortung besitzt einen Preis. Zu ihr gehört auch die Möglichkeit, falsch zu entscheiden.

Genau hier liegt für mich die eigentliche Bedeutung der Kapitalrente. Sie ist nicht nur eine Rentenreform, sie ist auch ein kleines Lehrstück über das moderne Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Der Staat sagt nicht mehr lediglich: Hier sind die Regeln.

Er sagt zunehmend: Wir wissen, dass du wahrscheinlich nicht vorsorgen wirst. Deshalb haben wir schon einmal für dich entschieden. Und weil wir wissen, dass du vermutlich auch keinen Fonds auswählen wirst, haben wir dafür ebenfalls eine Voreinstellung geschaffen. Wie gesagt, das kann außerordentlich vernünftig sein. Es sollte uns trotzdem bewusst sein, was geschieht.

Denn zwischen hilfreicher Voreinstellung und fürsorglicher Bevormundung liegt keine scharfe Grenze. Es liegt ein politischer Entscheidungsspielraum.

Und vielleicht ist genau das die entscheidende Frage der Kapitalrente: nicht, ob der Staat uns beim Sparen helfen darf – sondern wie viel eigenes Entscheiden wir ihm dafür letztendlich überlassen wollen.

 

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