Freiheit und Ordnung im Praxistest

Fallbeispiel: Die Vergesellschaftungsdebatte der Linken aus ordoliberaler Perspektive
Wenn ich in den Nachrichten lese, dass in Berlin wieder einmal das Wort „Vergesellschaftung“ als Wundermittel gegen steigende Mieten angepriesen wird, schlagen in meiner Brust zwei Herzen: Eines, das die Wut und Verzweiflung der Wohnungssuchenden zutiefst versteht. Ich hatte bereits in meinen Blogbeiträgen über die Millennials auf die hohen Belastungen dieser Generation hingewiesen. Und eines, das als Ordnungspolitiker genau weiß, wie gefährlich diese Arznei „Vergesellschaftung“ für unsere Freiheit und unseren Wohlstand ist.
Ein Wohnungsmarkt in der Härtezone
Als freiheitsliebender, staatskritischer Humanist kann und will ich auch gar nicht die Augen vor den realen Problemen verschließen. Der Berliner Wohnungsmarkt ist nicht bloß angespannt; er ist für viele Menschen zu einer existenziellen Härtezone geworden. Wer heute in der Hauptstadt eine neue Wohnung sucht, sieht sich mit Angebotsmieten von rund 15 bis 16 Euro pro Quadratmeter konfrontiert – deutlich mehr, als der amtliche Mietspiegel 2026 mit seinem Median von 7,71 Euro vermuten lässt. Der Unterschied ist kein Widerspruch, sondern zeigt das eigentliche Problem: Der Mietspiegel bildet den gesamten Bestand ab, auch ältere, lange laufende Verträge. Wer aber neu sucht, trifft auf einen Markt, der längst aus dem Gleichgewicht geraten ist. Selbst in den einfachen Lagen am Stadtrand müssen Familien oft einen erheblichen Teil ihres hart erarbeiteten Einkommens allein für die Miete aufbringen.

Die Folge ist eine dramatisch eingeschränkte Mobilität: Wer einen alten, günstigen Bestandsvertrag besitzt, harrt darin aus. Der Markt ist blockiert. Gleichzeitig boomt ein ungesunder Schattenmarkt mit überteuerten möblierten Mini-Wohnungen oder Zimmern auf Zeit, in denen auch die Mietpreisbremse nicht wirkt.
Eine bundesweite Spaltung
Dieses Phänomen ist kein Berliner Spezifikum, sondern das Symptom einer tiefen bundesweiten Spaltung. In unseren Ballungsräumen herrscht akuter Mangel; nach der aktuellen Prognose des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) fehlen 2026 bundesweit rund 780.000 Wohnungen, andere Institute wie das Pestel-Institut kommen mit ihrem „Sozialen Wohn-Monitor“ sogar auf 1,4 Millionen. Wie hoch die Zahl am Ende tatsächlich ausfällt, hängt von der Berechnungsmethode ab – an der Richtung ändert das nichts. Während die Nachfrage durch Zuzug wächst, befindet sich der Neubau in einer historischen Krise. Hohe Baukosten, gestiegene Zinsen und lähmend lange Planungswege bremsen Projekte aus; die Fertigstellungszahlen sinken auf ein Mehrjahrestief.
Die Antwort der Linken: Eigentumswechsel
In dieser aufgeheizten Lage greift die Partei „Die Linke“ zu einer radikalen Therapie: dem Eigentumswechsel. Spätestens seit dem Parteitagsbeschluss der Berliner Linken vom Mai 2026, der ein Vergesellschaftungsgesetz zur Bedingung für jede künftige Regierungsbeteiligung macht, ist die Debatte wieder auf dem Siedepunkt. Die Forderung zielt auf einen bewussten Bruch mit dem Markt und der privaten Verwertungslogik, um eine „Transformation in eine sozialistische Gesellschaft“ einzuleiten.
Warum ich diese Therapie ablehne
Natürlich erkenne auch ich die Knappheit und die sozialen Härten ausdrücklich an. Diese sozialistische Therapie lehne ich dennoch entschieden ab. Warum? Weil sie das eigentliche Problem nicht löst! Keine einzige neue Wohnung entsteht dadurch, dass man bestehende Gebäude unter enormem finanziellem Aufwand verstaatlicht – der Berliner Rechnungshof hat wiederholt vorgerechnet, welche Milliardensummen eine Vergesellschaftung verschlingen würde. Im Gegenteil: Sie entzieht dem Staat einerseits noch mehr Mittel, die er für echten sozialen Wohnungsbau bräuchte, und verschreckt andererseits private Investoren, die wir dringend für den Neubau benötigen.

Mein ordoliberaler Blick
Genau deshalb eignet sich dieser Berliner Fall hervorragend als praxisnahes Fallbeispiel. An ihm lässt sich meine Denkschule wie unter einem Brennglas erklären, die viele nur aus dem Lehrbuch kennen: der Ordoliberalismus von Walter Eucken und Alfred Müller-Armack. Kein kaltes Laissez-faire-Dogma, sondern ein zutiefst humanistischer Ansatz. Ordnungspolitik heißt: Der Staat setzt die Spielregeln, nicht die Ergebnisse. Er sorgt für funktionierenden Wettbewerb, verhindert Monopole und fängt soziale Härten auf – statt selbst Eigentümer, Unternehmer oder Vermieter zu werden.

Was diese Serie leisten soll
In dieser Blog-Serie werde ich den Forderungen der Linken eine konkrete, radikale Alternative gegenüberstellen. Wir werden sehen, dass wir nicht weniger, sondern besseren Markt brauchen – durch den Abbau von Bürokratie, kluge Instrumente wie den „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB) oder eine gezielte Reform der Grundsteuer C, um Bauland zu mobilisieren, statt Eigentum zu zerschlagen.
Im nächsten Teil
Ich beginne dort, wo die Debatte selbst oft schon scheitert: bei den Begriffen. Enteignung, Vergesellschaftung, Verstaatlichung – drei Wörter, die in der öffentlichen Debatte munter durcheinandergeworfen werden, obwohl sie rechtlich und ökonomisch völlig verschiedene Dinge bedeuten. Begleiten Sie mich auf dieser analytischen und sachlich scharfen Reise durch die Ordnungspolitik.


